Fachhochschulreife mit Berufsabschluss nach Landesrecht

Bautechnische Assistentin / Bautechnischer Assistent + FHR

Informationen zum Bildungsgang

Bautechnische Assistentinnen und Assistenten (BTA) können in Innenarchitektur- und Architekturbüros arbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört die Mitarbeit beim Entwurf und der Gestaltung von Gebäuden, einzelnen Räumen und Möbelstücken einschließlich der Konstruktion und technischen Ausstattung unter Berücksichtigung gestalterischer, technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte. Häufig qualifizieren sie sich beruflich weiter oder nehmen ein Studium im Bereich Architektur, Innenarchitektur, Bau- oder Holzingenieurwesen, Produktdesign oder Facility Management auf.

Was ist das Besondere?

Am falbk können Sie mit Ihren eigenen Laptops oder Tablets arbeiten und jederzeit über das schulische WLAN auf das Internet zugreifen. Natürlich stehen in den berufsbezogenen Fächern ebenfalls mit Rechnern ausgestattete Lernbüros zur Verfügung.

 

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Für die Aufnahme in den Bildungsgang ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) ohne Qualifikationsvermerk (FOR) bzw. am schulzeitverkürzten Gymnasium die Versetzung in die Klasse 10 nachzuweisen (G8). Ein Motivationsschreiben zur Bewerbung ist außerdem notwendig.

Welchen Abschluss erreicht man hier?

Der Bildungsgang führt zu einem doppelten Abschluss (Doppelqualifikation): zum Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Bautechnische Assistentin / Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent im Schwerpunkt Architektur / Innenarchitektur“ und zur Fachhochschulreife.

  • Aufnahmevoraussetzung
  • EMittlerer Schulabschluss (MSA)
  • EMotivationsschreiben
  • Abschluss
  • EStaatlich geprüfte Bautechnische Assistentin / Staatlich geprüfter Bautechnischer Assistent mit Schwerpunkt Architektur / Innenarchitektur
  • EFachhochschulreife (FHR)
  • Dauer
  • E3 Jahre
  • Praktikum
  • E8 Wochen
  • Gut zu wissen
  • EBAföG-berechtigter Bildungsgang

    Schüler-BAföG muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden.

Fragen offen geblieben?

Jetzt mit unserem Beratungsteam Kontakt aufnehmen!

  • Bildungsgangleitung
  • Marie Moll-Gajdics

Aus dem Bildungsgang