Fachhochschulreife mit einjährigem Praktikum und beruflichen Kenntnissen

Fachoberschule für Gestaltung

Informationen zum Bildungsgang

Werbung, Mode, Verpackungen oder auch die Apps auf dem Smartphone: Gestaltung ist  in unserem Leben allgegenwärtig. Dieser Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Freude an Gestaltung haben, kreativ sind, sich für Kunst und Design interessieren, gerne malen und zeichnen, sich aber auch die digitale Arbeit am Computer vorstellen können.

Ob Sie anschließend studieren oder lieber eine Berufsausbildung absolvieren möchten, in der Fachoberschule für Gestaltung  sammeln Sie das nötige Wissen für einen gelungenen Start in Studium und Beruf. 

Was ist das Besondere?

In der Klasse 11 machen Sie an drei Tagen in der Woche ein Praktikum in einem Betrieb (Montag bis Mittwoch). Das könnte zum Beispiel eine Werbeagentur, ein Raumausstatter oder ein Fotograf sein. Am Donnerstag und Freitag gehen Sie dann zu uns in die Schule. Das Formular für den Vertrag mit dem Betrieb finden Sie im Downloadbereich. Sie benötigen Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Praktikumsbetrieb? Wir beraten Sie gerne.

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Für die Aufnahme in den Bildungsgang ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium bzw. der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nachzuweisen.

Außerdem müssen Sie einen Nachweis Ihrer gestalterischen Eignung erbringen. Dazu gibt es in jedem Jahr eine neue Mappenaufgabe, welche Sie im Downloadbereich finden.

  • Aufnahmevoraussetzung
  • EMittlerer Schulabschluss (ein Q-Vermerk ist nicht notwendig).
  • EZu Beginn des Schuljahres muss außerdem ein Praktikumsplatz in einem gestalterischen Betrieb vorliegen.
  • EEine Mappe mit gestalterischen Arbeiten, die die fachliche Eignung nachweisen. Die Aufgabenstellung zur Mappe finden Sie weiter unten zum Download.
  • Abschluss
  • EFachhochschulreife
  • Dauer
  • E2 Jahre
  • Gut zu wissen
  • Ekostengünstiger Zugang zu allen Adobe-Programmen
  • EBAföG-berechtigter Bildungsgang

    Schüler-BAföG muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden.

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  • Bildungsgangleitung
  • Kawit Brune

Aus dem Bildungsgang