Fachhochschulreife mit Berufsabschluss nach Landesrecht

Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent + FHR

Fachhochschulreife + vollzeitschulische Ausbildung

Der Bildungsgang Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent mit Fachhochschulreife richtet sich an alle kreativen Talente, die eine staatlich anerkannte Berufsausbildung im Bereich der Gestaltung und den zeitgleichen Erwerb der Fachhochschulreife anstreben. Neben den allgemeinbildenden Fächern werden Sie bei uns am falbk den Großteil Ihrer Ausbildung im beruflichen Schwerpunkt Grafik- und Objektdesign sowie Fotografie und Film ausgebildet. 

Was ist das Besondere?

Am falbk können Sie mit Ihren eigenen Laptops oder Tablets arbeiten und jederzeit über das schulische WLAN auf das Internet zugreifen. Natürlich stehen allen Schülerinnen und Schülern in den berufsbezogenen Fächern Lernbüros mit Computerarbeitsplätzen zur Verfügung. Gearbeitet wird ausschließlich mit aktuellen Grafikprogrammen, die Sie selbstverständlich auch zu Hause nutzen können. Wir fördern Sie im Bereich des individuellen, projektorientierten und kooperativen Arbeitens und zeigen Ihnen, wie Sie von der kreativen Idee zur Umsetzung und schlussendlich auch zur Präsentation Ihrer Ergebnisse gelangen. Bereits zu Beginn der Klasse 11 bereiten wir Sie im Fach Medienbildung auf die digitalen Herausforderungen im schulischen und beruflichen Kontext vor.

 

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Für die Aufnahme in den Bildungsgang ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) ohne Qualifikationsvermerk (FOR) oder am Gymnasium die Versetzung in die Klasse 10 (G8) bzw. Klasse 11 (G9) notwendig. Eine Mappe mit gestalterischen Arbeiten zum Nachweis der künstlerischen Eignung und ein Motivationsschreiben müssen ebenfalls vorgelegt werden. Die jährlich wechselnden Mappenaufgaben finden Sie hier oder im Downloadbereich unter „Meine Schule“.

Welchen Abschluss erreicht man hier?

Der Bildungsgang führt zu einem doppelten Abschluss (Doppelqualifikation): zum Berufsabschluss „staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin“ bzw. „staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent“ und zur „vollen“ Fachhochschulreife (FHR).

  • Aufnahmevoraussetzung
  • EMittlerer Schulabschluss (MSA)
  • EMotivationsschreiben
  • ENachweis der gestalterische Eignung
  • Abschluss
  • EStaatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin / Staatlich geprüfter Gestaltungstechnischer Assistent im Schwerpunkt Grafik- und Objektdesign
  • EFachhochschulreife (FHR)
  • Dauer
  • E3 Jahre
  • Praktikum
  • E8 Wochen
  • Gut zu wissen
  • EBAföG-berechtigter Bildungsgang

    Schüler-BAföG muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden.

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  • Bildungsgangleitung
  • Sven Krumnau

Aus dem Bildungsgang