Duale Ausbildung

Hörakustiker/in und Betriebsassistent/in im Handwerk

Informationen zum Bildungsgang

Als Hörakustiker*in sorgen Sie dafür, dass Menschen wieder besser hören und am Leben teilhaben können. Ob es um innovative Hörsysteme, Gehörschutz oder clevere Alltagshelfer geht – mit Einfühlungsvermögen ermitteln Sie das Hörvermögen Ihrer Kund/-innen, beraten individuell und fertigen passgenaue Hörlösungen an.

Die Berufsausbildung zum/zur Hörakustiker*in dauert insgesamt drei Jahre und ist eine duale Ausbildung. Dies bedeutet, dass Sie die für den Beruf nötigen Fähigkeiten und Kompetenzen sowohl in der Berufsschule, als auch im Ausbildungsbetrieb vermittelt bekommen.

Der Unterricht erfolgt bei uns in der sogenannten Teilzeitform. Sie kommen ein- bis zweimal in der Woche zu uns ans falbk und haben über die drei Jahre gesehen folgende Unterrichtsfächer:

  • Audiologie und Hörsystemanpassung
  • Audiologisches Vorgespräch und Beratung
  • Service und Instandhaltung
  • Otoplastik
  • Hörakustikspezifische Geschäftsvorgänge und Abrechnungen
  • Fremdsprachliche Kommunikation: Englisch
  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Was ist das Besondere?

Am falbk haben Sie zusätzlich die Möglichkeit an der Zusatzqualifikation „Betriebsassistent/-in im Handwerk“ mit der staatlich anerkannten Fortbildungsprüfung „Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ teilzunehmen.
Dies bedeutet, dass Sie ausbildungsbegleitend den kaufmännischen Teil der Meisterprüfung erwerben können.

Wenn Sie an dieser Zusatzqualifikation teilnehmen, werden Sie in folgenden Fächern zusätzlich unterrichtet:

  • Rechnungswesen
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Vertrags- und Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsenglisch
  • Kommunikations- und Präsentationstechnik

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Sie benötigen einen Ausbildungsvertrag mit einem Hörakustik-Fachgeschäft sowie die Einwilligung Ihres Betriebs, an der Zusatzqualifikation „Betriebsassistent/-in im Handwerk“ teilnehmen zu dürfen.

Welchen Abschluss erreicht man hier?

Ziel der Berufsausbildung ist der Erhalt des Gesellenbriefs zum/zur Hörakustiker/in. Um diesen zu erreichen, nehmen Sie an der Gesellenprüfung teil, die von der Gesellenprüfungskommission der Hörakustik-Innung (biha) in Lübeck abgenommen wird. Die Berufsschule endet mit dem Ende der Berufsausbildung und mit dem Erhalt des Berufsschulabschlusszeugnisses. Es findet hierbei keine separate schulische Abschlussprüfung statt.

Die Zusatzqualifikation „Betriebsassistent/in“ schließt mit der anerkannten Fortbildungsprüfung „Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HwO“ vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Düsseldorf ab. Sie sind zur Prüfung zugelassen, wenn Sie die Ausbildung zum/zur Hörakustiker/in erfolgreich abgeschlossen haben. Die bestandene Fortbildungsprüfung wird als Teil III der Meisterprüfung angerechnet.

Gut zu wissen

Die Ausbildung im Betrieb wird ergänzt durch drei überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU), die von der Akademie für Hörakustik in Lübeck durchgeführt werden. Hier vertiefen Sie innerhalb von je einer Woche Ihre praktischen Fähigkeiten wie die Abformung des Ohres, das Fräsen von Ohrstücken, die Durchführung audiometrischer Messungen und die Durchführung der Hörsystemanpassung un der Beratung.

  • Aufnahmevoraussetzung
  • EAusbildungsvertrag
  • Abschluss
  • EBerufsabschluss mit IHK-Zertifizierung: Hörakustiker/in und Betriebsassistent/in im Handwerk
  • EBerufsschulabschluss (entspricht dem Erweiterten Ersten Schulabschluss)
  • EJe nach Vorraussetzung: Mittlerer Schulabschluss oder Fachhochschulreife möglich
  • Dauer
  • E3 Jahre
  • Organisationsform
  • ETeilzeitunterricht (2 Tage pro Woche)
  • Bildungsgangleitung
  • Dr. Mahbobeh Kellner

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