Erweiterter Erster Schulabschluss

Berufsfachschule 1: Metalltechnik

Informationen zum Bildungsgang

Sie erhalten bei uns beste Voraussetzungen und Angebote für Ihren weiteren Bildungsweg. Unterschiedliche Möglichkeiten stehen Ihnen offen: Bei einem erfolgreichen Abschluss können Sie zwischen verschiedenen schulischen Optionen wählen oder in eine Ausbildung starten. Ergänzend gibt es regelmäßige hausinterne Beratungsangebote durch die Arbeitsagentur.

Was ist das Besondere?

Zu den üblichen berufsübergreifenden Schulfächern wie Mathematik, Deutsch, Englisch usw. kommen auch berufsbezogene Fächer und die Arbeit in unseren Metall-Werkstätten, also beispielsweise Fertigungsprozesse oder Montage- und Instandhaltungsprozesse.

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Um in diesen Bildungsgang aufgenommen zu werden, benötigen Sie den Ersten Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss 9). Zudem ist es wichtig, dass Sie sich für das Berufsfeld Metalltechnik interessieren, da Sie in diesem Bereich Praktika und Werkstattunterricht absolvieren.

Welchen Abschluss erreicht man hier?

Der Bildungsgang führt zum Erweiterten Ersten Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10). Durch die Praktika und berufsbezogenen Fächer erwerben Sie darüber hinaus vielfältige Kompetenzen im jeweiligen Berufsfeld.

Das Praktikum

Im Laufe des einjährigen Bildungsgangs machen Sie zwei Praktika zu je drei Wochen. Sie absolvieren also insgesamt sechs Wochen Praktikum im Fachbereich Metalltechnik. Sie könnten hier beispielsweise ein Praktikum als Anlagenmechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Industriemechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in oder Schiffsbauer/in machen.


Bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

  • Aufnahmevoraussetzung
  • EErster Schulabschluss (ESA)
  • Efrüher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HS 9)
  • EInteresse am Berufsfeld Metalltechnik
  • Abschluss
  • EErweiterter Erster Schulabschluss (eESA)
  • Efrüher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS 10)
  • Dauer
  • E1 Jahr
  • Praktikum
  • E6 Wochen
  • Gut zu wissen
  • Ekeine Zentralen Abschlussprüfungen

    Schüler-BAföG muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden.

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  • Bildungsgangleitung
  • Eliza Schmidt

Aus dem Bildungsgang