Mittlerer Schulabschluss

Berufsfachschule 2: Medizintechnik

Informationen zum Bildungsgang

Sie erhalten bei uns beste Voraussetzungen und Angebote für Ihren weiteren Bildungsweg. Unterschiedliche Möglichkeiten stehen Ihnen offen: Bei einem erfolgreichen Abschluss können Sie zwischen verschiedenen schulischen Optionen wählen oder in eine Ausbildung starten. Ergänzend gibt es regelmäßige hausinterne Beratungsangebote durch die Arbeitsagentur.

Was ist das Besondere?

Zu den üblichen berufsübergreifenden Schulfächern wie Mathematik, Deutsch, Englisch usw. kommen auch berufsbezogene Fächer und die Arbeit im Labor,  zum Beispiel Medizinische Grundlagen oder Medizinisch-Technische Fertigung.

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

Um in diesen Bildungsgang aufgenommen zu werden, benötigen Sie den Erweiterten Ersten Schulabschluss / eESA  (früher: Hauptschulabschluss 10 / HS 10). Zudem ist es wichtig, dass Sie sich für das Berufsfeld Medizintechnik interessieren, da Sie in diesem Bereich Praktika und Labor-Unterricht absolvieren.

Welchen Abschluss erreicht man hier?

Der Bildungsgang führt zum Mittleren Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk (MSA+Q). Durch die Praktika und berufsbezogenen Fächer erwerben Sie darüber hinaus vielfältige Kompetenzen im jeweiligen Berufsfeld.

Das Praktikum

Im Laufe des einjährigen Bildungsgangs machen Sie zwei Praktika zu je drei Wochen. Sie absolvieren also insgesamt sechs Wochen Praktikum im Fachbereich Medizintechnik. Sie könnten hier beispielsweise ein Praktikum als Altenpflegehelfer/in, Ergotherapeut/in, Apotheker/in, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Augenoptiker/in, Hörakustiker/in oder Physiotherapeut/in machen.


Bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

  • Aufnahmevoraussetzung
  • EErweiterter Erster Schulabschluss (eESA)
  • Efrüher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HS 10)
  • EInteresse am Berufsfeld Medizintechnik
  • Abschluss
  • EMittlerer Schulabschluss (mit Qualifikationsvermerk)
  • E(MSA+Q)
  • Dauer
  • E1 Jahr
  • Praktikum
  • E6 Wochen
  • Gut zu wissen
  • Ekeine Zentralen Abschlussprüfungen

    Schüler-BAföG muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden.

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  • Bildungsgangleitung
  • Julio Mühlbauer

Aus dem Bildungsgang